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Förderung der Selbsthilfe

Die Gesundheitsbezogene Selbsthilfe ist eine wichtige Säule im Gesundheitssystem. Menschen mit chronischen Erkrankungen oder mit Behinderungen und deren Angehörige finden in Selbsthilfeverbänden, -vereinen und -gruppen Rat und Unterstützung. Als Dachorganisation auf Landesebene organisiert die LAG Selbsthilfe Rheinland-Pfalz Fortbildungen und Projekte für Akteure in der Selbsthilfe. Für Mitglieder ohne Landesstruktur stellen wir eine besondere Möglichkeit dar, sich indikationsspezifisch und indikationsübergreifend zu vernetzen und auszutauschen. Ohne diese Struktur wäre eine Artikulation der jeweiligen Interessen dieser Mitglieder auf Landesebene nicht oder nur kaum möglich. Auf allen Ebenen trägt die Selbsthilfe dazu bei, die Interessen chronisch kranker oder Menschen mit Behinderung zu fördern.

Fördermöglichkeiten

Seit dem 01. Januar 2008 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem jährlich festgelegten Betrag fördern. Das gibt der Paragraf 20 h des Sozialgesetzbuches (SGB) V vor.

Wir stehen als Ansprechpartner für Fragestellungen bezüglich Fördermöglichkeiten bereit.

Pauschalförderung

Seit 2020 fließen 70 % der Fördermittel in die Pauschalförderung der Selbsthilfe. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt über einen gemeinsamen Fonds, in den alle Kassen einzahlen. In Rheinland-Pfalz gehören AOK, IKK, BKK, SVLFG, vdek und Knappschaft zur GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe, die von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland federgeführt wird.

 

Projektförderung

Bis zu 30 % der Fördermittel fließen in die krankenkassenindividuelle Projektförderung. Diese unterstützt zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen, die über die tägliche Selbsthilfearbeit hinausgehen. Förderfähig sind nachweislich anfallende Personal- und Sachkosten. Anträge müssen direkt bei den Krankenkassen gestellt werden.

Formulare für die Antragsstellung und Mittelverwendung

 

Pauschalförderung
Anträge und Verwendungsnachweise

zu den Formularen

Projektförderung Selbsthilfeorganisationen

zu den Formularen

Pauschalförderung Merkblätter

zu den Formularen

Projektförderung Selbsthilfegruppen

zu den Formularen

Leitfäden zur Selbsthilfeförderung

Anbei finden Sie die aktuelle Fassung des Leitfadens (ab dem 1. Januar 2023) sowie die Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20 SGB V in Rheinland-Pfalz (Stand: 27.10.2022).

Weiterführende Erläuterungen Pauschalförderung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt auf Basis eines gemeinsamen Fonds, in den alle gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Beitrag einzahlen, Selbsthilfeeinrichtungen im Rahmen der sogenannten Pauschalförderung. Die Gelder können die Selbsthilfeeinrichtungen für verschiedene Vorhaben verwenden. Der "GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe in Rheinland-Pfalz" gehören AOK, IKK, BKK, SVLFG , vdek und die Knappschaft an.

Federführer seit 2012 ist die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse. Kontakt:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz
c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Referat Gesundheitsförderung
Gisela Stichler
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
Tel.: 0261-3904-240
E-Mail: gisela.stichler@rps.aok.de

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben. Neben diesen werden auch regelmäßig wiederkehrende Aktivitäten bezuschusst. Durch die kassenartenübergreifende Pauschalförderung erfolgt eine Bezuschussung für (siehe Leitfaden A.8.2):

  • Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
  • Büroausstattung/-sachkosten
  • Regelmäßige Ausgaben für Internetauftritte
  • Regelmäßig erscheinende Medien (z. B. Mitgliederzeitschriften, Newsletter) einschließlich deren Verteilung
  • Regelmäßige Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur eigenen Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
  • Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen
  • Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (z.B. Angehörigentreffen), die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Selbsthilfegruppe oder Selbsthilfeorganisation haben
  • Personalausgaben (Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, können nicht berücksichtigt werden.

Weiterführende Erläuterungen Projektförderung

Die krankenkassenindividuelle Projektförderung muss bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden. Die Projektförderung unterstützt einzelne, zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sind. Diese sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein. Projekte können auch mehrjährig bzw. überjährig laufen. Nachweislich für das Projekt anfallende Personal- und Sachausgaben sind förderfährig.